Tischlerei
2. Vertragsschluss und Anzahlung Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung unseres Angebots durch den Kunden zustande. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme zu leisten. Erst nach Einlangen dieser Anzahlung auf unserem Konto beginnt die Produktion bzw. Leistungserbringung. 3. Planungsaufwand bei Nichtzustandekommen des Auftrags Wird trotz detaillierter Planung, Materialberatung, Bemusterung oder Vor-Ort-Termin kein Auftrag erteilt, behalten wir uns vor, eine pauschale Aufwandentschädigung in Höhe von 400 € netto in Rechnung zu stellen. 4. Geistiges Eigentum und Weitergabe von Unterlagen Alle von der Tischlerei Rossmann erstellten Pläne, Entwürfe, Zeichnungen und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und bleiben unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe an Dritte, insbesondere an Konkurrenzunternehmen zur Angebotslegung, ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung verboten. Bei Zuwiderhandlung sind wir berechtigt, eine Konventionalstrafe in Höhe von 25 % der angebotenen Auftragssumme einzufordern, sowie Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche geltend zu machen. 5. Lieferfristen und Teillieferungen Lieferfristen gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart wurden. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Leistungen. 6. Jahres-Check / Nachbetreuung Ein einmaliger Jahres-Check (ca. 12 Monate nach Fertigstellung) zur Prüfung und Nachjustierung der gelieferten Möbel ist im Preis enthalten. Weitere Wartungen oder Services können gesondert beauftragt werden. 7. Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die Ware zurückzufordern bzw. zurückzubehalten. 8. Zahlungsbedingungen Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Mahnspesen betragen pauschal 20 € pro Mahnung. 9. Gewährleistung und Mängelrüge Mängel sind schriftlich innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung bekannt zu geben. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach unserer Wahl eine Nachbesserung oder ein Austausch. Gewährleistungspflicht besteht nicht bei Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch Dritte oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind. 10. Haftung Für Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Für Schäden durch Nichtbeachtung von Pflegehinweisen übernehmen wir keine Haftung. 11. Rücktritt und Stornierung durch den Kunden Bei Stornierung durch den Kunden sind wir berechtigt, bei Standardprodukten eine Stornogebühr von 15 %, bei Sonderanfertigungen eine Stornogebühr von 30 % der Auftragssumme zu verrechnen. Wurde bereits mit der Produktion begonnen, behalten wir uns zusätzlich das Recht vor, Ersatz der bis dahin angefallenen Kosten gemäß § 1168 ABGB zu verlangen. 12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz der Tischlerei Rossmann.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Tischlerei Rossmann
der
1.
Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Tischlerei Rossmann mit ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der
Tischlerei Rossmann
1.
Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Tischlerei Rossmann mit ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsschluss und Anzahlung Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung unseres Angebots durch den Kunden zustande. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme zu leisten. Erst nach Einlangen dieser Anzahlung auf unserem Konto beginnt die Produktion bzw. Leistungserbringung. 3. Planungsaufwand bei Nichtzustandekommen des Auftrags Wird trotz detaillierter Planung, Materialberatung, Bemusterung oder Vor-Ort-Termin kein Auftrag erteilt, behalten wir uns vor, eine pauschale Aufwandentschädigung in Höhe von 400 € netto in Rechnung zu stellen. 4. Geistiges Eigentum und Weitergabe von Unterlagen Alle von der Tischlerei Rossmann erstellten Pläne, Entwürfe, Zeichnungen und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und bleiben unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe an Dritte, insbesondere an Konkurrenzunternehmen zur Angebotslegung, ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung verboten. Bei Zuwiderhandlung sind wir berechtigt, eine Konventionalstrafe in Höhe von 25 % der angebotenen Auftragssumme einzufordern, sowie Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche geltend zu machen. 5. Lieferfristen und Teillieferungen Lieferfristen gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart wurden. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Leistungen. 6. Jahres-Check / Nachbetreuung Ein einmaliger Jahres-Check (ca. 12 Monate nach Fertigstellung) zur Prüfung und Nachjustierung der gelieferten Möbel ist im Preis enthalten. Weitere Wartungen oder Services können gesondert beauftragt werden. 7. Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die Ware zurückzufordern bzw. zurückzubehalten. 8. Zahlungsbedingungen Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Mahnspesen betragen pauschal 20 € pro Mahnung. 9. Gewährleistung und Mängelrüge Mängel sind schriftlich innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung bekannt zu geben. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach unserer Wahl eine Nachbesserung oder ein Austausch. Gewährleistungspflicht besteht nicht bei Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch Dritte oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind. 10. Haftung Für Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Für Schäden durch Nichtbeachtung von Pflegehinweisen übernehmen wir keine Haftung. 11. Rücktritt und Stornierung durch den Kunden Bei Stornierung durch den Kunden sind wir berechtigt, bei Standardprodukten eine Stornogebühr von 15 %, bei Sonderanfertigungen eine Stornogebühr von 30 % der Auftragssumme zu verrechnen. Wurde bereits mit der Produktion begonnen, behalten wir uns zusätzlich das Recht vor, Ersatz der bis dahin angefallenen Kosten gemäß § 1168 ABGB zu verlangen. 12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz der Tischlerei Rossmann.
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